Informationen zu Fristen beim Wechsel der Krankenkasse
Die Wechselfrist beträgt üblicherweise den laufenden Monat plus zwei Monate. Wenn Sie sich also im Januar für die BKK24 als neue Krankenkasse entscheiden – sind Sie ab April bei uns versichert. In vielen Fällen ist auch ein sofortiger Wechsel möglich – beispielsweise bei einem Arbeitgeberwechsel, oder beim Start ins Berufsleben.
Sie können jederzeit wechseln, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse länger als 12 Monate versichert waren. Anders sieht es aus, wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.
Für alle Fragen rund um den Krankenkassenwechsel und für Informationen zur BKK24 steht Ihnen unser Interessenten-Team zur Verfügung. Auf dem Foto von links nach rechts: Aaron Dell'Anna, Michael Fegus und Erkan Aslan.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Auch wenn Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen möchten, unterstützen wir Sie gern direkt telefonisch.
Telefon: 05724/971-270
Mail: interesse@bkk24.de