- Kostenerstattung für jedes nach §20 SGB V anerkanntes Programm zum Beispiel in einem Fitness-Studio oder bei Ihrer Volkshochschule.
- Teilnahmemöglichkeit an Maßnahmen zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion oder des Muskel-Skelettsystems.
- Teilnahmemöglichkeit an Maßnahmen zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
- Teilnahmemöglichkeit an Maßnahmen zur Vermeidung spezifischer Risiken und stressabhängiger Krankheiten.
- Teilnahmemöglichkeit an Maßnahmen zur Reduktion des Genuss- und Suchtmittelmissbrauchs (Kurs zur Nikotin-Entwöhnung, Kurs zur Alkoholreduktion, Kurs zum verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten, Kurs zur Prävention des Drogenmissbrauchs).
- Keine Kostenbeteiligung an den direkt von der BKK24 angebotenen Maßnahmen, auch wenn die Kosten dafür den jeweils gültigen Zuschuss-Höchstbetrag überschreiten.
Für die Erstattung genügt es, wenn Sie uns die Teilnahmebestätigung aus einem der oben genannten Präventionsfelder vorlegen. Bundesweite Präventionsangebote – auch für Ihre Postleitzahl – finden Sie unter anderem hinter dem folgenden Link: Kursdatenbank
Wert der Leistung: Bis zu 250,00 Euro
Zusätzliche Geldprämie pro Jahr über Bonusprogramm möglich