Extraleistung: Zuschuss für Schwimmstöpsel
Ohrenstöpsel, oder auch Schwimmstöpsel, Paukendrainage und Paukenröhrchen genannt, werden für Kinder nach einer Mittelohrentzündung empfohlen. Sie sollen das Ohr zuverlässig gegen versehentlich eindringendes Wasser schützen. Ohrenstöpsel sind üblicherweise keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre BKK24 leistet jedoch einen Zuschuss für diese Schwimmstöpsel für Kinder.