Ohrenstöpsel Schwimmstöpsel

Extraleistung: Zuschuss für Schwimmstöpsel

Ohrenstöpsel, oder auch Schwimmstöpsel, Paukendrainage und Paukenröhrchen genannt, werden für Kinder nach einer Mittelohrentzündung empfohlen. Sie sollen das Ohr zuverlässig gegen versehentlich eindringendes Wasser schützen. Ohrenstöpsel sind üblicherweise keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre BKK24 leistet jedoch einen Zuschuss für diese Schwimmstöpsel für Kinder.

So funktioniert`s

  • Zur Bezuschussung ist ein Kassenrezept oder eine ärztliche Stellungnahme erforderlich.
  • Mit dem Kassenrezept sollte ein Kostenvoranschlag vom Hörakustiker bei uns eingereicht werden. Üblicherweise rechnet der Hörakustiker den Bezuschussungsanteil in Höhe von maximal 30 € dann direkt mit uns ab.
  • Wenn Sie die Ohrenstöpsel bereits komplett bezahlt haben, dann reichen Sie einfach alle Belege (Rechnung, Quittung, Kassenrezept) bei uns ein und wir überweisen den Zuschuss von maximal 30 € auf Ihr Konto.

Das sind Ihre Vorteile

Ein Paar Ohrenstöpsel für Kinder bezuschussen wir mit maximal 30 Euro. So gelingt die optimale Nachversorgung Ihres Kindes, wenn es an einer Mittelohrentzündung erkrankt war.