Künstliche Befruchtung

Extraleistung für Versicherte der BKK24
Sie haben einen Kinderwunsch, doch auf natürlichem Wege hat es noch nicht geklappt? Auch in dieser Situation unterstützt Sie die BKK24. Wir übernehmen nicht nur 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche der geplanten Behandlungsmaßnahme, wie es das Gesetz vorschreibt. Sie erhalten von uns zusätzlich einen Kostenzuschuss von 300,00 Euro für jeden der ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung. Sollten diese Behandlungszyklen nicht zu einer Schwangerschaft führen, beteiligen wir uns ebenfalls mit 300,00 Euro an Ihrem vierten Versuch.

Das benötigen wir von Ihnen

Vor Beginn der Maßnahmen senden Sie uns Ihren Behandlungsplan zu. Unsere Genehmigung legen Sie dann Ihrem behandelnden Arzt vor, damit dieser direkt mit uns abrechnen kann. Den zusätzlichen Kostenzuschuss von jeweils 300,00 Euro überweisen wir Ihnen nach den jeweiligen Behandlungszyklen. Ein formloser Antrag und Ihre diesbezüglichen Quittungen im Original sind hierbei ausreichend.

Ihr Vorteil und Wert dieser Extraleistung: ein Kostenzuschuss pro Versuch 300,00 Euro. Bezuschusst werden maximal vier Versuche.

Das sind die generellen Voraussetzungen dieser Kinderwunschbehandlung

Damit wir uns an diesen Kosten beteiligen dürfen, müssen folgende vom Gesetzgeber vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Beantragung erfolgt vor dem ersten Behandlungszyklus.
  • Die Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung sind erforderlich und es besteht eine hinreichende Aussicht auf eine Schwangerschaft. (Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Voraussetzungen nur von einem Arzt festgestellt werden können. Die BKK24 hat keinen Einfluss auf diese ärztliche Entscheidung.)
  • Das Paar ist verheiratet.
  • Es werden Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet.
  • Das Ehepaar hat sich vor der Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt, der die künstliche Befruchtung nicht selbst durchführt, unter Berücksichtigung der medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte beraten lassen.
  • Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt. Die Ehefrau ist nicht älter als 40 Jahre, der Ehemann nicht älter als 50 Jahre.