Heilmittel gehören zu medizinischen Dienstleistungen, die Ihnen Ihr Arzt bei Bedarf verordnen kann. Sie werden von speziell ausgebildeten Therapeuten durchgeführt.
Langfristgenehmigungen:
Wenn Versicherte eine Heilmittelversorgung benötigen, die fortlaufend über ein Jahr hinaus notwendig ist, besteht die Möglichkeit der „Langfristgenehmigungen“. Diese fördert die Behandlungskontinuität und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Versicherte können auf Antrag eine Langfristgenehmigung erhalten, wenn schwere und dauerhafte Schädigungen vorliegen. Mehr Informationen finden Interessierte auch hier.