Jeder, der sich impfen lassen möchte, benötigt einen Impftermin. Sowohl die Durchführung der Impfung als auch die Vergabe der Impftermine werden momentan von den Bundesländern organisiert.
Die Abläufe sind in den Bundesländern unterschiedlich. Einige informieren impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger per Brief. Andere nutzen Hotlines und Internetseiten für die Anmeldung zu einem Impftermin.
Bitte informieren Sie sich auf den folgenden Webseiten Ihres Bundeslandes über die Terminvergabe. Sie erfahren dort auch, ob Sie impfberechtigt sind. Fragen zur Corona-Impfung können Ihnen außerdem vom ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 beantwortet werden.
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen
Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen
Bitte bringen Sie folgende Dokumente zu Ihrem Impftermin im regionalen Impfzentrum mit:
In der Impfgruppe „Stufe 2 mit hoher Priorität“ benötigen Sie außerdem eins der folgenden Dokumente:
Solange der Corona-Impfstoff noch knapp ist, muss bei der Vergabe priorisiert werden. Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen sowie alle Menschen über 80 gehören zur Gruppe 1 mit höchster Priorität. Dann folgt die Gruppe 2 mit hoher Priorität mit den über 70-Jährigen oder Menschen mit bestimmten schweren Krankheiten. Gruppe 3 mit erhöhter Priorität umfasst 60- bis 70-jährige Personen und Mitglieder bestimmter Berufsgruppen wie beispielsweise Feuerwehr und Polizei.
Die aktuelle Impfreihenfolge finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940
Nein. Aktuell gibt es noch zu wenig Impfstoff für eine freie Auswahl.
Vier Impfstoffe sind momentan in Deutschland zugelassen. Alle vier sind hinreichend getestet und erfüllen die hohen Qualitätsanforderungen des europäischen Zulassungsverfahrens:
Nein, die Impfung ist kostenlos. Sie müssen Sie nichts bezahlen.
Das gilt für die gesamte Bevölkerung – unabhängig vom Versicherungsstatus. Anfallenden Kosten übernehmen insbesondere Bund, Länder und Ihre BKK24 als eine der Krankenkassen.
Die Verteilung des Impfstoffs erfolgt zunächst über die regionalen Impfzentren, die von den Bundesländern eingerichtet wurden. Außerdem sind mobile Impfteams im Einsatz, die bspw. stationäre Pflegeeinrichtungen besuchen.
Wenn Sie als Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten haben, gilt dieser auch für die Fahrt zur Impfung. Je nach Region ist es aber auch möglich, dass die mobilen Impfteams zu ihrem Wohnort kommen.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich eigenverantwortlich um die Fahrt zum Impfzentrum kümmern. Zur Unterstützung gibt es inzwischen regional verschiedene Angebote. Zahlreiche Städte bieten Fahrservices an und informieren Impfberechtige darüber mit Anschreiben oder über die lokale Presse. Genaues erfahren Sie auch über die Corona-Informationsstellen Ihres Bundeslandes.